Schuhwissen

Vegane Schuhe sind Schuhe, deren Herstellung mit einem konsequent veganen Lebensstil zu vereinbaren ist. Beim Veganismus wird auf den Konsum von Fleisch und tierischen Produkten verzichtet – vegane Schuhe sind also Schuhe, die ohne die Verwendung von tierischen Produkten hergestellt wurden. In der Praxis bedeutet dies in erster Linie, dass vegane Schuhe frei von den tierischen Materialien Leder, Fell und Pelz sowie frei von den Textilstoffen Wolle und Seide sind, in zweiter Linie, dass sie frei von bestimmten Klebern sind.

Sind Schuhe ohne echtes Leder, Fell, Pelz, Wolle oder Seide automatisch vegan?

Die nur relativ zuverlässige Material-Kennzeichnung bei Schuhen

Zunächst ist anzumerken, dass in Deutschland für Schuhe zwar eine dreigeteilte (1. Obermaterial, 2. Futter und Decksohle, 3. Laufsohle) Material-Kennzeichnungspflicht besteht, dabei jedoch Materialanteile unter jeweils 21 % zu vernachlässigen sind. Wurde im Oberbereich eines Schuhs also beispielsweise zu 85 % Textil und zu 15 % Leder verarbeitet, lautet seine Obermaterial-Kennzeichung per Symbol „Textil“, trotz des Lederanteils. (Das gleiche Kennzeichnungs-Prinzip gilt auch für die beiden anderen Schuhbereiche.) Zudem werden dem Symbol bzw. Begriff „Textil“ ja auch die tierischen Materialien Wolle und Seide zugeordnet. Dem Verbraucher bleibt immerhin die eigene Begutachtung der Ware, wobei ebenfalls daran zu denken ist, dass z. B. ein vom Händler als „Kunstlederschuhe“ bezeichnetes Paar nicht selten eine Deck- oder Laufsohle aus echtem Leder aufweist.

Kunstleder aus Leder und Leder ohne Namen

Die deutschlandbezogene Material-Kennzeichnung bei Schuhen ist bei dem Kundenwunsch nach einem veganen Artikel auch deshalb unzureichend, wenn nicht gar irreführend, da sogar bei einem offiziell als „Kunstledersohle“ bezeichnetem Schuhteil ein Lederkern die Grundlage sein kann – und zwar dann, wenn z. B. eine Auflage oder ein Farbauftrag dieser eigentlichen Echtledersohle 1/3 ihrer Gesamtstärke übersteigt. Sie wird so zur Pseudo-„Kunstledersohle“.
Und noch eines ist für den veganen Schuhkauf wichtig zu wissen: Als „Leder“ darf nur Ledermaterial mit einer unveränderten Faserstruktur bezeichnet werden. Stark verarbeitetes (z. B. vermahlenes und dann verklebtes) Leder gilt bei der hier besprochenen Material-Kennzeichnung gar nicht mehr als „Leder“.

Nichtvegane Kleber

Neben den nicht in der Kennzeichnung auftauchenden tierischen Materialien für die Bedeckung des Fußes oben, innen und unten ist bei dem veganen Schuhkauf auch an weitere versteckte tierische Produkte zu denken, nämlich an die Grundlagen für bestimmte Kleber bzw. Leime. So enthalten Kaseinleime Milchproteine, während Glutinleime auf unterschiedlichen Bestandteilen von toten Tieren (z. B. Knochen, Häuten, Schuppen oder Schwimmblasen) basieren. Und tierisches Knorpelgewebe ist in Chondrinleim enthalten. Allerdings ist die Verwendung dieser nichtveganen Leime bei industriell hergestellten Schuhen sehr unwahrscheinlich, da sie für diesen Zweck keine geeigneten Klebeeigenschaften bzw. Adhäsionskräfte aufweisen. Bei Zwischenstufen in der handwerklichen Schuhanfertigung werden sie jedoch oftmals eingesetzt (z. B. bei der provisorischen Fixierung einer später manuell fest anzunähenden Sohle).

Und die Frage nach der Herkunft eines womöglichen Pelzbesatzes oder Fellfutters kann den potenziellen Käufer eines veganen Schuhpaares vor weitere Entscheidungsprobleme stellen…

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